Vereinsgründung in Sichtweite

Die Interessensgemeinschaft der UWG rückt einer offiziellen Vereinsgründung immer näher. Nach vielen rechtlichen Prüfungen durch einen Anwalt und einigen Amtsgängen werden die korrigierten Unterlagen nun dem Wahlleiter zwecks Annerkennung der Gemeinnützigkeit vorgelegt. Sobald dies geschehen ist, wird sehr zeitnah ein Termin bekannt gegeben, bei dem sieben Mitglieder die offiziell geprüfte Satzung unterschreiben müssen. Die Satzung wird mit den geleisteten Unterschriften dem Amtsgericht vorgelegt. Hier wird dann die Gründung, aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Anwalt, bestätigt und die Arbeit der Interessensgemeinschaft der UWG kann anschließend offiziell beginnen.